[Paragraf 21 anzuwenden ab 1.1.2013:][1] Der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens hat mindestens drei Bilanzen, zwei Gesamtergebnisrechnungen, zwei gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen (falls erstellt), zwei Kapitalflussrechnungen und zwei Eigenkapitalveränderungsrechnungen sowie die zugehörigen Anhangangaben, einschließlich Vergleichsinformationen zu enthalten.
[Paragraf 21 anzuwenden von 1.7.2012 bis 30.12.2013:][2] Um IAS 1 zu entsprechen, muss der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens mindestens drei Bilanzen, zwei Darstellungen von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, zwei gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen (falls erstellt), zwei Kapitalflussrechnungen und zwei Eigenkapitalveränderungsrechnungen sowie die zugehörigen Anhangangaben, einschließlich Vergleichsinformationen, enthalten.
[Paragraf 21 anzuwenden bis 29.6.2013:] Um IAS 1 zu entsprechen, muss der erste IFRS-Abschluss mindestens drei Bilanzen, zwei Gesamtergebnisrechnungen, zwei gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen (falls erstellt), zwei Kapitalflussrechnungen und zwei Eigenkapitalveränderungsrechnungen sowie die zugehörigen Anhangangaben, einschließlich Vergleichsinformationen, enthalten.
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