1. Dieser Kommentar ist nach Themen gegliedert. Innerhalb der Kapitel folgt er, soweit es sinnvoll erscheint, der Anordnung der Paragrafen des HGB. Dieser Struktur sind die einzelnen IFRS zugeordnet. Um das Auffinden der Kommentierung der einzelnen HGB-Paragrafen und der einzelnen IFRS zu erleichtern, ist dem Kommentar ein HGB-Paragrafen- und IFRS-Fundstellenverzeichnis beigefügt.
  2. Wichtige und mehrfach zitierte Literatur, die in der Kommentierung nur abgekürzt zitiert wird, findet sich mit vollständigen bibliografischen Angaben im Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.
  3. Englischsprachige Begriffe, die in der Kommentierung verwendet wurden, sind im Glossar englischer Fachbegriffe mit einer kurzen deutschen Erläuterung zusammengestellt.
  4. Gegenüberstellungen der Grundsätze und Regelungen nach HGB und nach IFRS sind in Gestalt von Synopsen am Ende einer Reihe von Kapiteln angefügt.
  5. Das Bilanzrecht der eingetragenen Genossenschaften (§§ 336339 HGB) und der Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, §§ 340341y HGB) ist – wie auch in anderen Kommentaren – nicht kommentiert, weil es eine Spezialmaterie darstellt.
  6. Vorgeschlagene Zitierweise für diesen Kommentar:
    Merkt, in: Merkt/Probst/Fink (Hrsg.), Rechnungslegung, Kap. 1 Tz. 120.
  7. Anregungen und Kritik bitten wir zu richten an
    merkt.probst.fink@jura.uni-freiburg.de

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge