Rn. 2

Stand: EL 08 – ET: 10/2010

Zur Bestellung des AP bedarf es neben der Wahl des AP durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem AP und den gesetzl. Vertretern des prüfungspflichtigen UN. Der Begriff ›Bestellung‹ umfasst also neben der Wahl des AP auch die Auftragserteilung durch Vertreter der Gesellschaft sowie die Auftragsannahme durch den AP. Allerdings werden die Worte ›Bestellung‹ sowie ›bestellen‹ auch für die Wahl und die Auftragserteilung verwendet, ohne dass der AP den Auftrag bereits angenommen hat.

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