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Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Das Ende des Anschaffungsvorgangs wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft determiniert. Bei der Beschaffung von Vorräten und anderen Produktionsfaktoren, die in den Produktionsprozess eingehen und ihre Identität verlieren, sowie bei Ersatzteilen wird das Ende durch die Aufnahme in das Lager bestimmt. Alle Kosten, die nach diesem Zeitpunkt anfallen, liegen zeitlich außerhalb des Anschaffungsvorgangs und dürfen nicht mehr die AK erhöhen. Daher zählen die Kosten der Lagerung und Kosten, die bei einem Wechsel des ­Lagerorts anfallen, nicht zu den AK und sind ggf. als Bestandteil der HK zu betrachten.

Bei Vorräten, bei denen der Lagerungsprozess einem notwendigen Alterungsprozess entspricht (z. B. Wein, Holz, Käse, Whisky), handelt es sich bei der Lagerung um einen Herstellungsvorgang, der als solcher für die Bilanzierung zu beurteilen ist.

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