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Stand: EL 31 – ET: 01/2021

Auch die Fluktuation, also der Arbeitgeberwechsel eines AN, kann bei der Bewertung des Gewichts der Versorgungsverpflichtung von Bedeutung sein. Da das Fluktuationsverhalten sehr unterschiedlich ist, kommt es grds. auf die individuell beim einzelnen UN festgestellten Werte an. Generell gilt, dass jüngere AN eher als ältere zu einem Wechsel des Arbeitgebers neigen.

Ist die Fluktuation eines UN gering, kann sie bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung sogar vernachlässigt werden. Bei größerem Umfang wäre sie jedoch zu berücksichtigen, wobei auch hilfsweise auf Werte außerhalb des UN zurückgegriffen werden kann, etwa auf Branchenwerte oder sonstige allg. Zahlen.

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