Rn. 305

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 sind weiterhin relevante UN-Führungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus angewendet werden, in der Erklärung zur UN-Führung anzugeben. Ferner ist darauf hinzuweisen, wo die UN-Führungspraktiken öffentlich zugänglich sind.

 

Rn. 306

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Die Berichtspflicht zu diesem Sachverhalt wird in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zum einen sind nur bedeutsame UN-Führungspraktiken anzusprechen. Die Pflicht, darauf hinzuweisen, wo diese öffentlich zugänglich sind, impliziert, dass nur veröffentlichte UN-Führungspraktiken anzugeben sind. Zum anderen müssen sie in einem sachlichen Zusammenhang mit den Regelungen des DCGK stehen, "also entweder praktische Umsetzungen des jeweils angewandten UN-Führungskodex sein oder Regelungsbereiche abdecken, die ein UN-Führungskodex ausfüllen könnte" (BT-Drs. 16/10067, S. 78). Es muss somit nicht über alle organisatorischen Regelungen berichtet werden, sondern lediglich über wesentliche mit Bezug zur CG. Als Beispiele werden in der RegB ethische Standards sowie Arbeits- und Sozialstandards genannt (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 78). Denkbar wären auch Angaben zur Compliance und Nachhaltigkeit. Nicht sinnvoll sind Angaben zu bestimmten Arbeitsweisen von Vorstand und AR, da diese im dritten Teil der Erklärung zur UN-Führung gesondert zu beschreiben sind.

 

Rn. 307

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Im Hinblick auf die Berichtsintensität ist es ausreichend, die UN-Führungspraktiken zu benennen; eine Erläuterung ist nicht erforderlich (vgl. DRS 20.K229). Stattdessen verlangt § 289f Abs. 2 Nr. 2 einen Hinweis auf Dokumente, denen sich weitergehende Informationen zu den angewandten UN-Führungspraktiken entnehmen lassen. Wo diese Informationen zugänglich sind, wird im Gesetz nicht näher geregelt. In der Praxis bietet sich hier die Veröffentlichung im Internet an. Dabei sollten die Dokumente zumindest bis zur Veröffentlichung der Unterlagen des Folgejahrs zur Verfügung stehen (vgl. Bischof/Selch, WPg 2008, S. 1021 (1028)).

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