Rn. 186

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 müssen ferner direkte und indirekte Beteiligungen am Kap., die 10 % der Stimmrechte überschreiten, angegeben werden, soweit die Angaben nicht im Anhang zu machen sind (vgl. DRS 20.K197). Letzteres trifft etwa auf AG zu (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7f. AktG). In diesem Fall ist im Lagebericht auf die Anhangangaben zu verweisen (vgl. DRS 20.K198).

 

Rn. 187

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Indirekte Beteiligungen am Kap. ermitteln sich nach den Vorschriften der §§ 34f. WpHG (zuvor: §§ 22f. WpHG (a. F.); vgl. DRS 20.K199). Bei der Berechnung der 10 %-Schwelle sind die von dem UN gehaltenen eigenen Aktien, die unter normalen Umständen Stimmrechte verleihen, der Gesamtmenge der Aktien mit Stimmrecht hinzuzurechnen (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 289a HGB, Rn. 37). Beteiligungen durch stimmrechtslose Vorzugsaktien sind nicht berichtspflichtig.

 

Rn. 188

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Anzugeben sind jene Beteiligungen, die dem UN gemäß den §§ 33ff. WpHG mitgeteilt wurden. Maßgeblich hierfür ist die letzte Mitteilung vor dem Ende des GJ (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2019), § 289a, Rn. 34, wonach die Mitteilungen bis zum Ende der Lageberichtsaufstellung als maßgeblich anzusehen sind). Ändert sich nach dieser Meldung, aber vor dem Schluss des GJ die Gesamtzahl der Stimmrechte, so ist anzugeben, dass die angegebenen Kap.-Anteile diese Änderung noch nicht berücksichtigen (vgl. DRS 20.K201). Besondere Nachforschungen zur Ermittlung etwaiger Beteiligungen am Kap. sind nicht erforderlich.

 

Rn. 189

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Für jede berichtspflichtige direkte oder indirekte Beteiligung am Kap. sind mindestens der Name und Staat, in dem sich der Wohnort des Aktieninhabers befindet, bzw. Firma, Sitz und Staat, in dem die Firma ihren Sitz hat, zu nennen (vgl. DRS 20.K200). Sofern zugleich eine direkte und indirekte Beteiligung vorliegt, sind beide anzugeben. Bei mehreren berichtspflichtigen Beteiligungen empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit eine tabellarische Darstellung.

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