Rn. 109

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Die statistischen Schätzverfahren liefern nicht in jedem Fall eine Aussage über den Gesamtwert der Grundgesamtheit. Der Nachweis der VG nach Art, Menge und Wert kann somit nur durch den Rückgriff auf die Buchführung geführt werden. Da die Buchführung die Menge und die Zusammensetzung der VG ergeben muss, sind an ihre Qualität hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241 HGB, Rn. 27; Burkel, BB 1987, S. 29 (32)).

 

Rn. 110

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Die Sicherstellung der Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung ist durch ein sachgerechtes IKS zu unterstützen. Das IKS stellt hierzu insbesondere auf die Lagerorganisation und -überwachung ab. Unterjährig ist eine art- und mengenmäßige Fortschreibung durch die Lagerbuchführung als ausreichend anzusehen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass alle wertbeeinflussenden Faktoren, wie z. B. Qualitätsminderungen, zeitnah erkannt werden (vgl. auch Hofmann, ZIR 1988, S. 166 (169ff.)).

 

Rn. 111

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Bei den Schätzverfahren können aus der Häufigkeit der Fehler, der Art der Fehler und der Höhe der Fehler Rückschlüsse auf die Qualität geschlossen werden. Abweichungen beim Gesamtwert bis zu 2 % können dabei generell als zulässig angesehen werden, wenn dem nicht Anzahl und Höhe der gefundenen Einzelabweichungen entgegenstehen (vgl. HFA 1/1981, WPg 1990, S. 649 (654f.); Uhlig, WPg 1982, S. 476 (477)). Die Testverfahren sind darauf ausgerichtet, die Qualität der Lagerbuchführung zu prüfen. Ist die Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung gegeben, so übernimmt diese bei den Stichprobeninventurverfahren die Inventarfunktion.

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