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Stand: EL 25 – ET: 05/2017
Werden selbst konstruierte und/oder selbst erstellte Erzeugnisse des normalen Verkaufsprogramms veräußert, qualifizieren sich die daraus generierten Erlöse als "UE". Sie decken im Regelfall LuL aller beteiligten Funktionen ab, wie z. B. Beratung, Akquisition, Engineering, Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Versand, Montage, Abnahme, Inbetriebnahme und ggf. Anwenderschulung, soweit sie nicht separat in Rechnung gestellt werden. Vertragsformen sind: Kauf- und Werkverträge. Abnehmer können sowohl der Endkunde als auch Händler, Konsortien (ARGE) oder sonstige Vertragspartner sein.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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