Rn. 11

Stand: EL 33 – ET: 09/2021

Zwischen dem Stichtag, auf den sich die Sonderprüfung bezieht, und dem Stichtag, zu dem ihre Ergebnisse übernommen werden sollen, können mehrere GJ liegen. In dieser Zeitspanne können sich die Wertverhältnisse der vom Sonderprüfer korrigierten Posten verändert haben. Gleichwohl hat der JA die Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag wiederzugeben, so dass sich in diesem Fall die Notwendigkeit ergibt, nachträglichen Veränderungen Rechnung zu tragen.

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