Rn. 2

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als Factoring- bzw. Anschlusskunde (Zedent) seine Kundenforderungen an den Factor ab, welcher dem Factoring-Kunden als Forderungsverkäufer dafür den vereinbarten Gegenwert zahlt. Die grundlegende Struktur einer (offenen) Factoring-Transaktion ist in nachstehender Übersicht zusammengefasst:

Übersicht: Struktur eines (offenen) Factoring-Geschäfts

 

Rn. 3

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

In rechtlicher Hinsicht stellt sich Factoring als Forderungsverkauf durch Abtretung i. S. d. §§ 433, 453 und 398 BGB dar. Factoring-Verhältnissen liegen regelmäßig längerfristige Verträge über die Globalzession einer (abgegrenzten) Gesamtheit von Forderungen des Factoring-Kunden zugrunde. Der Factoring-Kunde kann dabei sämtliche oder lediglich einen bestimmbaren Teil (z. B. die Kundenforderungen der Debitoren A bis K, Forderungen gegen deutsche Kunden) seiner gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen abtreten. Ist dann eine einzelne Forderung entstanden, zahlt der Factor dem Factoring-Kunden einen Gegenwert, der sich nach der Forderungshöhe inkl. Umsatzsteuer abzgl. der vereinbarten Gebühren bemisst.

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