Korrekturen im Bereich nicht realisierter Gewinne
Mit dem Änderungsstandard Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture wird die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture angesprochen. Anlass für die Änderung war eine Unklarheit in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Gewinne aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Dem Ganzen geht ein (potentieller) Widerspruch zwischen dem - mittlerweile durch IFRS 11 ersetzten - SIC 13 und IFRS 10 voraus. SIC 13 sah für nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen keine Realisierung der Erfolge vor, während IFRS 10 einen vollständigen Ansatz von Erfolgen bei Verlust/Erlangung der Beherrschung über ein Tochterunternehmen vorsieht.
Klarstellungen für bestimmte Transaktionen
Mit den Anpassungen wird klargestellt, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind. Die Erlangung oder der Verlust von Beherrschung ist nach Auffassung des IASB ein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis, welches eine Neubewertung und die Erfassung von Erfolgen erfordert.
Dem folgend ist nach der Klarstellung eine vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die ein business i.S.v. IFRS 3 darstellen notwendig. Im Umkehrschluss ist die Erfolgsrealisation im Fall von Veräußerungen von einzelnen assets eingeschränkt.
Die Änderungen sehen eine prospektive Anwendung vor und treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zwar zulässig, auf EU-Ebene ist jedoch die Übernahme in EU-Recht (endorsement) Voraussetzung für die Anwendung.
Praxistipp
Die Änderung an IFRS 10 bzw. IAS 28 reiht sich ein in eine ganze Schar von Änderungen an den Standards zum „neuen“ Konsolidierungspaket. Sollten Unternehmen bislang ähnliche Transaktionen noch anders beurteilt haben, wäre eine Anpassung notwendig.
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3.5541
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.764
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1.7482
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