Rz. 72

Während Zuwendungen für in der Vergangenheit angefallene Aufwendungen und Verluste in der Periode als Ertrag zu vereinnahmen sind, in welcher der Anspruch auf die Förderung entsteht,[1] müssen erfolgsbezogene Subventionen zur Kompensation von in zukünftigen Perioden anfallenden Aufwendungen korrespondierend zu diesen erfolgswirksam verrechnet werden.

[1] Vgl. IAS 20.20.

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