(1) Das sozialistische Eigentum ist die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und aller Bürger. Es sichert die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität; des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität.

 

(2) Das sozialistische Eigentum, seine Nutzung, seine Mehrung und sein Schutz dienen der Entwicklung der Bürger zu sozialistischen Persönlichkeiten und der Entfaltung ihrer schöpferischen Kräfte.

Durch Vertrag vom 18. Mai 1990 wurde der § 17 aufgehoben.

Durch Gesetz vom 28. Juni 1990 wurde der § 17 nochmals aufgehoben.

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