(1) Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 beschriebenen Delta- und Vega-Risikofaktoren an.

 

(2) Institute berechnen die Eigenmittelanforderungen für die Delta-Faktor- und Vega-Risiken nach dem Verfahren gemäß den Absätzen 3 bis 8.

 

(3) Die Sensitivität aller den Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Vega-Risiken unterliegenden Instrumente gegenüber den anwendbaren Delta- oder Vega-Risikofaktoren der betreffenden Risikoklasse wird für jede Risikoklasse anhand der entsprechenden Formeln nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 berechnet. Wenn der Wert eines Instruments von mehreren Risikofaktoren abhängt, wird die Sensitivität getrennt für jeden Risikofaktor ermittelt.

 

(4) Die Sensitivitäten werden innerhalb jeder Risikoklasse einer Unterklasse ’b’ zugeordnet.

 

(5) Innerhalb jeder Unterklasse ’b’ werden die positiven und negativen Sensitivitäten gegenüber dem gleichen Risikofaktor zu Netto-Sensitivitäten (sk)für jeden Risikofaktor k innerhalb einer Unterklasse aufgerechnet.

 

(6) Die Netto-Sensitivitäten jedes Risikofaktors innerhalb jeder Unterklasse werden mit den Risikogewichten nach Abschnitt 6 multipliziert, sodass jeder Risikofaktor der betreffenden Unterklasse eine gewichtete Sensitivität erhält, die nach folgender Formel berechnet wird:

WSk = RWk · sk

dabei gilt:

WSk = die gewichteten Sensitivitäten;
RWk = die Risikogewichte; und
sk = der Risikofaktor.
 

(7) Die gewichteten Sensitivitäten gegenüber den verschiedenen Risikofaktoren innerhalb jeder Unterklasse werden gemäß nachstehender Formel zur unterklassespezifischen Sensitivität aggregiert, wobei der Wert innerhalb der Quadratwurzelfunktion nicht niedriger als Null sein kann. Dabei werden die Korrelationen für gewichtete Sensitivitäten innerhalb der gleichen Unterklasse (ρkl) nach Abschnitt 6 verwendet.

dabei gilt:

Kb = die unterklassespezifische Sensitivität; und
WS = die gewichteten Sensitivitäten. 7.6.2019 L 150/92 Amtsblatt der Europäischen Union DE
 

(8) Die unterklassespezifische Sensitivität wird für jede Unterklasse innerhalb einer Risikoklasse gemäß den Absätzen 5, 6 und 7 berechnet. Nach Berechnung der unterklassespezifischen Sensitivität für alle Unterklassen werden die gewichteten Sensitivitäten aller Risikofaktoren über die einzelnen Unterklassen hinweg gemäß der nachstehenden Formel und unter Verwendung der entsprechenden Korrelationen γbc für gewichtete Sensitivitäten in verschiedenen Unterklassen nach Abschnitt 6 zu einer risikoklassespezifische Eigenmittelanforderung für ein Delta-Faktor- oder Vega-Risiko aggregiert:

dabei entspricht

Sb =

Σk WSk allen Risikofaktoren der Unterklasse b und Sc = Σk WSk allen Risikofaktoren der Unterklasse c. Ergeben diese Werte für Sb und Sc eine negative Gesamtsumme von

, so berechnet das Institut die risikoklassespezifische Eigenmittelanforderung für ein Delta-Faktor- oder Vega-Risiko mittels einer alternativen Spezifizierung, wobei[1]
Sb = max [min (Σk WSk, Kb), – Kb] allen Risikofaktoren der Unterklasse b und
Sc = max [min (Σk WSk, Kc), – Kc] allen Risikofaktoren der Unterklasse c entspricht.

Die risikoklassespezifischen Eigenmittelanforderungen für das Delta-Faktor- oder Vega-Risiko werden für die einzelnen Risikoklassen gemäß den Absätzen 1 bis 8 berechnet.

[1] Formel/Begriffsbestimmung berichtigt durch Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/876, ABl. L 398 vom 11.11.2021, S. 32.

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