Den Sensitivitäten gegenüber Warenpositionsrisikofaktoren werden folgende Risikogewichte zugewiesen:

Tabelle 9
Unterklasse Bezeichnung der Unterklasse Risikogewicht
1 Energie — feste Brennstoffe 30 %
2 Energie — flüssige Brennstoffe 35 %
3 Energie — Strom- und Emissionshandel 60 %
4 Güterbeförderung 80 %
5 Unedle Metalle 40 %
6 Gasförmige Brennstoffe 45 %
7 Edelmetalle (einschließlich Gold) 20 %
8 Körner und Ölsaaten 35 %
9 Vieh- und Milchwirtschaft 25 %
10 Weichwaren und andere Agrarerzeugnisse 35 %
11 Sonstige Waren 50 %
[1] Art. 325as geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2021/424. Anzuwenden ab 31.03.2021.

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