OFD Berlin, 22.8.2000, St 137 - S 7168 - 1/00

Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.5.1998, V R 19/96 die Umsatzsteuerbefreiung der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 verneint; selbst wenn diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (hier: Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze) sind. Dieses Aufteilungsgebot ließe auch keine Einbeziehung der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung unter dem Gesichtspunkt der unselbständigen Nebenleistung zu.

In der Besprechung über Umsatzsteuerfragen vom 20. bis 22.9.1999 in Bonn (USt V/99) vertreten die Umsatzsteuer-Referatsleiter mit großer Mehrheit die Auffassung, dieses Urteil des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden und von einer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II abzusehen.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 12

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