Rz. 81

Der Ausweis von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren in der GuV erfolgte bislang unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren". Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten fand nicht statt. Von der Taxonomie der E-Bilanz wird jedoch eine Untergliederung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und in bezogene Waren mit jeweiliger Aufgliederung der einzelnen steuerlichen Sachverhalte gefordert. Allerdings hat das Bundesministerium für Finanzen diese Neuerung insoweit eingeschränkt, als dass eine Änderung des bisherigen Buchungsverhaltens von den Steuerpflichtigen nicht vorzunehmen ist. Wurde der Wareneinkauf bislang komplett unter den Aufwendungen für bezogene Waren ausgewiesen, so ist dies auch in Zukunft ohne Beanstandung möglich.[1]

[1] Vgl. FAQ, E-Bilanz, http://www.esteuer.de/download/FAQ_2022-01.pdf, Abruf 29.6.2022, S. 13 f., Stand: 1/2022.

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