Rz. 110

Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von Geldforderungen dienen.[1]

 

Rz. 111

Eine Option ist eine Vereinbarung, die für den Käufer (Inhaber der Option) das Recht, nicht aber die Verpflichtung beinhaltet, jederzeit während eines festgelegten Zeitraums bzw. nur zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Menge von Basiswerten zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer der Option bei Abschluss des Optionsgeschäfts einen Optionspreis an den Verkäufer der Option (Stillhalter) zu zahlen. Die physische Lieferung (Übergabe) der Basiswerte ist häufig ausgeschlossen. Die Vertragspartner erhalten ihren Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Kurs des Basiswerts gutgeschrieben. Mit Ablauf der Optionsfrist erlischt die Option durch Verfall, Ausüben der Option oder Glattstellen, d. h. durch Ausübung eines Gegengeschäfts.[2] Beim Optionsgeschäft erwirbt also z. B. der Käufer einer Kaufoption, z. B. über bestimmte Aktien (Basiswerte), gegen Bezahlung einer in jedem Fall verlorenen Prämie das Recht, von seinem Vertragspartner (Stillhalter, z. B. mit Aktien) jederzeit während der Laufzeit der Option die den Gegenstand des Optionsgeschäfts bildenden Aktien zum vereinbarten Basispreis zu kaufen. Der Verkäufer einer Kaufoption muss während der Optionszeit auf Verlangen des Käufers zu dem vereinbarten Basispreis liefern.[3]

Rz. 112 einstweilen frei

[2] Hartmann/Weber/Schnittker, Die USt im Bank- und Finanzgeschäft, Abschn. 6.3.2.

5.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

 

Rz. 113

Zu den Geschäften an der Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover (WTB) gelten nach dem Schreiben der OFD Frankfurt v. 28.1.2015[1] die folgenden Regelungen: Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes spekulatives Element, weil die Verkäufer im Zeitablauf fallende Preise erwarten, die Käufer dagegen mit steigenden Preisen rechnen. Forwards und Futures sind unbedingte Termingeschäfte, die rechtlich bindend vereinbart werden und in welchen sich die Vertragsparteien verpflichten, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder zu verkaufen, wobei der Preis entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird oder sich aufgrund des börsenmäßig festgestellten Kurses für die Ware im Erfüllungszeitpunkt bestimmt. Forwards werden außerbörslich (Over-The-Counter = OTC) gehandelt und haben Termingeschäfte über Waren verschiedener Art zum Gegenstand, während Futures in einem hoch standardisierten Verfahren an der Börse gehandelt werden, sich aber sonst nicht von den Forwards unterscheiden.

 

Rz. 114

Der Future ist ein rechtlich bindender Vertrag, der das Preisniveau bestimmt, zu dem der zugrunde liegende Basiswert an einem definierten, in der Zukunft liegenden Datum gekauft oder verkauft werden muss. Vertragspartner der Future-Kontrakte auf der einen Seite ist immer die WTB-Clearing-Bank (WTC). Sie garantiert die Erfüllung der Kontrakte. Der Käufer eines Futures zahlt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich aus der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muss. Die weitaus meisten Future-Kontrakte werden während ihrer Lieferzeit wieder veräußert. Nur ein geringer Teil aller Kontrakte führt zur tatsächlichen Lieferung. Lieferorte sind im Voraus bestimmte Lagerhäuser, mit denen feste vertragliche Beziehungen seitens der Börse bestehen. Das autorisierte Lagerhaus stellt Lagerscheine aus, die ihrem Inhalt nach standardisiert sind. Diese Lagerscheine sind Wertpapiere, die ihrerseits gehandelt werden können. Die Ausübung eines Future-Kontraktes geschieht in folgender Weise: Zu einem festgelegten Zeitpunkt, etwa 20 Tage vor dem Liefertermin, werden die Inhaber von Future-Kontrakten aufgefordert, eine besondere Erklärung abzugeben, ob sie liefern wollen (Short Future) oder Lieferung wünschen (Long Future). Bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine Verpflichtung zur Lieferung oder zur Abnahme in keiner Weise. Erst mit der Erklärung des Inhabers der Short-Position geht dieser eine Lieferverpflichtung ein. Er ist jedoch berechtigt, seine Lieferposition abzubedingen, indem er seine Short-Position verkauft. Der Inhaber einer Long-Po...

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