Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht. Ihr Umfang ist detailliert gesetzlich festgelegt. Sie muss ausdrücklich und persönlich vom Inhaber des Handelsbetriebs[1] bzw. vom GmbH-Geschäftsführer[2] erteilt werden. Die Prokura muss beim Handelsregister angemeldet werden.[3] Die Prokura umfasst alle Arten gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt. Steuerliche Angelegenheiten des Unternehmers/Unternehmens kann der Prokurist nicht erledigen.
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