Beim Eintritt des Versorgungsfalls ist der Barwert am höchsten. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellung dann auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben ist. Daher gilt: Je früher der Versorgungsfall eintritt, umso größer ist der Unterschied zwischen dem rückgestellten Teilwert und dem dann zu passivierenden Barwert. Daraus kann im Einzelfall sogar die Gefahr der Überschuldung des arbeitgebenden Unternehmens entstehen.

Hier lässt sich bereits bei Erteilung der Zusage das Schlimmste vermeiden. So kann die Direktzusage als beitragsorientierte Zusage ausgestaltet werden. Bei diesem Modell besteht das Versprechen des Arbeitgebers darin, einen bestimmten Beitrag für eine Pensionszusage aufzuwenden. Die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge können dann von ihm für eine Rückdeckungsversicherung verwendet werden. In der Auszahlungsphase entsprechen dann die Leistungen, die der Arbeitgeber aufgrund der erteilten Zusage erbringen muss, den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Entscheidend ist daher insoweit, dass die durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckten Risiken zu den mit der Versorgungszusage versprochenen Leistungen passen.

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