Leitsatz (amtlich)

Verweigerung von Auskünften durch den Geschäftsführer einer GmbH gegenüber deren Gesellschafter als Grund zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages des GmbH-Geschäftsführers.

 

Orientierungssatz

Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers liegt vor, wenn sich dieser beharrlich weigert, Auskunft darüber zu erteilen, wo ein Geldbetrag von erheblicher Höhe (hier: 90.761,76 DM) verblieben ist, den er bar von einem Gesellschaftskonto abgehoben hatte.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646057

GmbHR 1994, 114

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