Ein wichtiges, auch rechtlich vorgeschriebenes Kapitel des Lageberichts befasst sich mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Jahres. Hier kann und muss der Geschäftsführer die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aber auch die Bilanzzahlen erklären.

  • Viele Geschäftsführer beschränken sich hierbei auf die Wiederholung der wichtigsten Zahlen aus der GuV und der Bilanz. Das ist gut, wenn eine detailliertere Beschreibung den Mitbewerbern, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern sonst unerwünschte Informationen liefern würden.

     
    Praxis-Beispiel

    Weiterer Lieferant neben Hauptlieferanten beauftragt

    Maria Furtler, Geschäftsführerin der oben erwähnten Versandhandelsgesellschaft, hat parallel zum Hauptlieferanten eine preiswertere Quelle genutzt und so den Rohgewinn kurzfristig steigern können. Dies soll der Hauptlieferant nicht erfahren, da er sonst den Liefervertrag kündigen, zumindest aber die Konditionen verschlechtern würde. Daher bleibt dieses Detail im Lagebericht unerwähnt.

  • Besondere Vorkommnisse und Leistungen, die den Geschäftsverlauf beeinflusst haben, werden im Lagebericht genannt. Wenn der Geschäftsführer einen Modetrend rechtzeitig erkannt und genutzt hat, sollte er das erwähnen. Wurde ein Trend verschlafen, muss auch dies im Lagebericht auftauchen.

     
    Praxis-Beispiel

    Formulierung für die Reaktion auf einen Modetrend

    • Frühzeitig erkannt: "Der Trend zu leichten Frühlingsfarben wurde von uns frühzeitig erkannt. Daher konnten wir die begehrten Produkte anders als die Mitbewerber zur Gartensaison ausliefern. Dies hat zu einem Umsatzplus und zu einer Verbesserung der Kundenbeziehungen geführt."
    • Zu spät erkannt: "Der Trend zu den leichten Frühlingsfarben hat sich erst kurzfristig herausgebildet. Dadurch war es notwendig, die geforderten Produkte nachzuordern. Durch einen Sonderverkauf konnte der Lagerbestand der übrigen Produkte abgebaut werden."

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