Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG Die Grenzwerte für die Abgabe einer jährlichen Anmeldung der Lohnsteuer werden von 1.000 EUR auf 1.080 EUR angehoben. Damit wird bei Beschäftigung nur einer geringfügig beschäftigten Arbeitskraft bei einem Monatsentgelt mit 450 EUR die 1.080 EUR Lohnsteuer nur jährlich anzumelden sind. 1.1.2015 StÄnd-AnpG-Kroatien Verkündet am 25.7.2014 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1266
§ 41a Abs. 2 Satz 2 1. HS EStG Der Grenzwert für die quartalsweise Abgabe der Lohnsteueranmeldungen wurde von 4.000 EUR auf 5.000 EUR erhöht. Unverändert bleibt die untere Grenze mit 1.080 EUR bis zu welcher eine jährliche Abgabe möglich ist. 1.1.2017 Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II) vom 30.6.2017 Verkündet am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2143.

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