Dieses Konto ist vergleichbar mit dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers. Hier werden alle

  • ausstehenden Einlagen
  • Gewinn-/Verlustanteile
  • Privatentnahmen
  • Privateinlagen

des einzelnen Gesellschafters verbucht.

 
Achtung

Gutschrift auf Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten

Nach der bisherigen Rechtslage war der Vorgang entgeltlich, wenn ein Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sogenannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft einbringt. Dieser Vorgang war nach dem BMF-Schreiben[1] als ein entgeltlicher Vorgang (und nicht als Einlage) anzusehen. Dies führte zur Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen auf diesem Konto auch Verluste gebucht wurden.

Nach den BFH-Urteilen[2] ist dieser Vorgang dagegen als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Damit hat der BFH in diesen Urteilen ausdrücklich der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben[3] widersprochen. Die Finanzverwaltung hat sich mit BMF-Schreiben[4]

dann letztendlich der Rechtsauffassung der BFH-Richter angeschlossen.

Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sogenannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln.

Der Gesellschafter erhält keine Gegenleistung für die Einbringung des Wirtschaftsguts in die Gesellschaft, auch nicht in Gestalt von Gesellschaftsrechten. Damit ist eine Abschreibung, mangels Anschaffungskosten, ausgeschlossen.

Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto sind nur dann entgeltliche Vorgänge, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, das Maßstab für die Anteile des Gesellschafters am Vermögen, am Gewinn oder an den Stimmrechten ist (Kapitalkonto I) oder das Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausweist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge