Ein gemeinschaftlich Tätiger oder ein Partnerunternehmen hat in seinen Einzelabschlüssen seinen Anteil an
a) |
einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gemäß den Paragraphen 20–22 zu bilanzieren. |
b) |
einem Gemeinschaftsunternehmen gemäß Paragraph 10 von IAS 27 Einzelabschlüsse zu bilanzieren. |
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