Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt[1] am Schluss des Kalenderjahres, in welchem
- die Bilanz aufgestellt wurde,
- das Inventar aufgestellt wurde,
- die letzte Eintragung im Geschäftsbuch vorgenommen wurde,
- die Aufzeichnungen gemacht worden sind,
- die Unterlagen entstanden sind,
- der Geschäfts- oder Handelsbrief eingegangen ist,
- der Geschäfts- oder Handelsbrief versandt worden ist.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 6 oder 10 Jahre.[2]
Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, wenn Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.[3]
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