Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt[1] am Schluss des Kalenderjahres, in welchem

  • die Bilanz aufgestellt wurde,
  • das Inventar aufgestellt wurde,
  • die letzte Eintragung im Geschäftsbuch vorgenommen wurde,
  • die Aufzeichnungen gemacht worden sind,
  • die Unterlagen entstanden sind,
  • der Geschäfts- oder Handelsbrief eingegangen ist,
  • der Geschäfts- oder Handelsbrief versandt worden ist.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 6 oder 10 Jahre.[2]

Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, wenn Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.[3]

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