Überblick

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft. Bei einer Personengesellschaft haften die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage, während der Komplementär persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten einstehen muss. Dieses "Komplementärsrisiko" wird in der GmbH & Co. KG ausgeschaltet. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert hier eine GmbH, deren Haftung beschränkt ist. Das ist mit ein Grund, warum die GmbH & Co. KG für viele – vor allem mittelständische – Unternehmen eine sehr attraktive Gestaltungsform ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die GmbH & Co. KG ist eine Erscheinungsform der Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) keine natürliche Person, sondern eine GmbH, also eine juristische Person, ist. Für die GmbH & Co. KG, die als Kommanditgesellschaft gilt, ist das Kommanditrecht anzuwenden (§§161 ff HGB), für die Komplemetär-GmbH das GmbH-Gesetz. Notwendige Angaben in Geschäftsbriefen ergeben sich aus §§ 125a und 177a HGB.

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