Bei einer doppel- oder mehrstufigen GmbH & Co. KG ist die Komplementärin des geschäftstätigen Unternehmens keine GmbH, sondern eine weitere GmbH & Co. KG, so dass es insgesamt zu einer Kopplung von drei Gesellschaften kommt. Früher wurde diese Konstruktion für die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG benötigt. Seit der Reform des Umwandlungsrechts wird sie nur noch sehr selten gewählt.

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