Kurzbeschreibung

Hinweise zu den Ergebniswirkungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG und umgekehrt und damit einhergehende ergebniswirksame oder auch neutrale Korrekturen, tabellarisch aufbereitet nach Bilanzposition (alphabetisch).

Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG

  § 4 Abs. 3 EStG § 4 Abs. 1/§ 5 EStG Korrekturen
AKTIVA      
Abnutzbares Anlagevermögen      
Anzahlungen Keine, erst über AfA Aufwand erst über AfA Keine
AK/HK BA über AfA Aufwand über AfA Keine
  • Teilwertabschreibung
Unzulässig Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Minderung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung mehr
Damnum, Disagio BA bei Abfluss ARAP ist zu aktivieren und als Aufwand im Lauf der nächsten Wj. wieder aufzulösen, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG, H 5.6 "Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand" EStH Hinzurechnung in Höhe des ARAP, sonst doppelte Gewinnminderung
Darlehensforderung Gewährung keine BA, Tilgung keine BE Erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung Keine Gewinnkorrektur
  • Teilwertabschreibung
Unzulässig Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG Abrechnung in Höhe derTeilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung
Finanzkonten Bestände haben keine Gewinnauswirkungen Bestände haben keine Gewinnauswirkungen Keine Gewinnkorrektur
Forderungen      
  • aus Lieferungen und sonst. Leistungen
Mangels Zufluss noch keine BE Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt
      Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung
  • Sonstige Forderungen
Mangels Zufluss noch keine BE Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt
      Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung
  • Teilwertabschreibung
Unzulässig Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung
GWG      
  • Anzahlungen
BA bei Zahlung (Vereinfachungsregelung) Erst bei Anschaffung/Herstellung Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG) oder AfA Hinzurechnung
  • AK/HK oder Sammelposten
Sofortabzug oder AfA Sofortabzug oder AfA Keine Gewinnkorrektur
Halbfertige/unfertige Arbeiten      
  • Anlagevermögen
Bisherige HK keine BA; wurden jedoch insoweit BA abgezogen (z.B. durch Verwendung als Umlaufvermögen oder anderer BA), ist dieser BA-Abzug in der EÜR zu korrigieren. Bisherige AK werden erfolgsneutral gebucht; H 6.3 "Halbfertige Arbeiten" EStH Keine Gewinnkorrektur jedoch Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten
  Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung. Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung.  
  • Umlaufvermögen
BA bei Zahlung; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. Bisherige HK werden erfolgsneutral gebucht; Auswirkung erst über Wareneinsatz im Jahr des Verkaufs (Gewinnminderung). Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen      
  • Anzahlungen
Keine BA Kein Aufwand Keine Gewinnkorrektur
  • AK/HK
Keine BA Kein Aufwand Keine Gewinnkorrektur
  • Teilwertabschreibung
Unzulässig Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnkorrektur
Rechnungsabgrenzungsposten BA mit Abfluss ARAP ist zu aktivieren und über Aufwand im Lauf der nächsten Wj. aufzulösen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG; R 5.6 EStH) Hinzurechnung in Höhe des ARAP; Beachte: Wenn Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung.
Roh–, Hilfs- und Betriebsstoffe      
  • Anzahlungen
BA mit Abfluss Erst über Bestandsveränderungen werden Anzahlungen als Bestandteil der gesamten AK/HK aufwandsmäßig erfasst. Hinzurechnung
  • Bestand
BA mit Abfluss; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. Erst über Bestandsveränderungen werden die AK/HK als Aufwand erfasst. Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten.
  • Teilwertabschreibung
Unzulässig Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG Keine Gewinnkorrektur
Scheckforderung Mit Entgegennahme Zufluss Betriebsvermögensumschichtung Keine Gewinnkorrektur
Vorsteuern      
  • Vorsteuerüberschuss (Forderung an das FA)
BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung Hinzurechnung
  • Vorsteuer auf geleistete Anzahlungen
BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung Hinzurechnung
Waren      
  • Anzahlungen
BA mit Abfluss Erst über Waren...

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