Hinweise zu den Ergebniswirkungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG und umgekehrt und damit einhergehende ergebniswirksame oder auch neutrale Korrekturen, tabellarisch aufbereitet nach Bilanzposition (alphabetisch).
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§ 4 Abs. 3 EStG |
§ 4 Abs. 1/§ 5 EStG |
Korrekturen |
AKTIVA |
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Abnutzbares Anlagevermögen |
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Anzahlungen |
Keine, erst über AfA |
Aufwand erst über AfA |
Keine |
AK/HK |
BA über AfA |
Aufwand über AfA |
Keine |
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Unzulässig |
Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG |
Minderung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung mehr |
Damnum, Disagio |
BA bei Abfluss |
ARAP ist zu aktivieren und als Aufwand im Lauf der nächsten Wj. wieder aufzulösen, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG, H 5.6 "Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand" EStH |
Hinzurechnung in Höhe des ARAP, sonst doppelte Gewinnminderung |
Darlehensforderung |
Gewährung keine BA, Tilgung keine BE |
Erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung |
Keine Gewinnkorrektur |
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Unzulässig |
Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG |
Abrechnung in Höhe derTeilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung |
Finanzkonten |
Bestände haben keine Gewinnauswirkungen |
Bestände haben keine Gewinnauswirkungen |
Keine Gewinnkorrektur |
Forderungen |
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- aus Lieferungen und sonst. Leistungen
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Mangels Zufluss noch keine BE |
Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung |
Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt |
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Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung |
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Mangels Zufluss noch keine BE |
Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung |
Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt |
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Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung |
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Unzulässig |
Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung |
GWG |
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BA bei Zahlung (Vereinfachungsregelung) |
Erst bei Anschaffung/Herstellung Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG) oder AfA |
Hinzurechnung |
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Sofortabzug oder AfA |
Sofortabzug oder AfA |
Keine Gewinnkorrektur |
Halbfertige/unfertige Arbeiten |
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Bisherige HK keine BA; wurden jedoch insoweit BA abgezogen (z.B. durch Verwendung als Umlaufvermögen oder anderer BA), ist dieser BA-Abzug in der EÜR zu korrigieren. |
Bisherige AK werden erfolgsneutral gebucht; H 6.3 "Halbfertige Arbeiten" EStH |
Keine Gewinnkorrektur jedoch Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten |
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Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung. |
Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung. |
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BA bei Zahlung; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. |
Bisherige HK werden erfolgsneutral gebucht; Auswirkung erst über Wareneinsatz im Jahr des Verkaufs (Gewinnminderung). |
Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten. |
Nicht abnutzbares Anlagevermögen |
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Keine BA |
Kein Aufwand |
Keine Gewinnkorrektur |
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Keine BA |
Kein Aufwand |
Keine Gewinnkorrektur |
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Unzulässig |
Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnkorrektur |
Rechnungsabgrenzungsposten |
BA mit Abfluss |
ARAP ist zu aktivieren und über Aufwand im Lauf der nächsten Wj. aufzulösen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG; R 5.6 EStH) |
Hinzurechnung in Höhe des ARAP; Beachte: Wenn Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung. |
Roh–, Hilfs- und Betriebsstoffe |
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BA mit Abfluss |
Erst über Bestandsveränderungen werden Anzahlungen als Bestandteil der gesamten AK/HK aufwandsmäßig erfasst. |
Hinzurechnung |
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BA mit Abfluss; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. |
Erst über Bestandsveränderungen werden die AK/HK als Aufwand erfasst. |
Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten. |
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Unzulässig |
Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
Keine Gewinnkorrektur |
Scheckforderung |
Mit Entgegennahme Zufluss |
Betriebsvermögensumschichtung |
Keine Gewinnkorrektur |
Vorsteuern |
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- Vorsteuerüberschuss (Forderung an das FA)
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BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA |
Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung |
Hinzurechnung |
- Vorsteuer auf geleistete Anzahlungen
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BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA |
Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung |
Hinzurechnung |
Waren |
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BA mit Abfluss |
Erst über Waren... |