Rz. 20

Das wesentliche Charakteristikum der IFRS-Regelungen zur GuV-Rechnung ist, dass IAS 1 – im Gegensatz zum HGB – kein vollständiges Gliederungsschema für die GuV-Rechnung vorgibt. Stattdessen enthält IAS 1.82 nur einen Mindestausweis von Positionen,[1] der jedoch branchenspezifisch oder unternehmensindividuell modifiziert werden kann.[2] Ebenso ist die Reihenfolge der Posten zwar sinnvoll, aber nicht zwingend.[3]

Hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung der GuV-Struktur im Falle der Umsetzung der in ED/2019/7 enthaltenen Vorschläge vgl. Rz. 156 ff.

 

Rz. 21

IAS 1 schreibt den IFRS anwendenden Unternehmen zwar nicht vor, dass die Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung zu zeigen ist,[4] gleichwohl empfiehlt IAS 1.100, diese Überleitung – alternativ nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren – in der GuV-Rechnung (bzw. GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis) offenzulegen.

 

Rz. 22

Sofern die in IAS 1.82 vorgeschriebenen Mindestangaben sowie die in IAS 1.100 für die GuV-Rechnung empfohlene Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in der GuV-Rechnung gezeigt wird, ergibt sich folgende nicht branchenspezifische[5] Muster-Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung:

 
Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
  Erlöse   Erlöse
+ sonstige Erträge Umsatzkosten
+/– Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen = Bruttoergebnis vom Umsatz
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe + sonstige Erträge
Personalaufwand Vertriebskosten
Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen
sonstige Aufwendungen sonstige Aufwendungen
= Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit*) = Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit*)
+/– Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures**)
+ Zinserträge (ermittelt unter Anwendung der Effektivzinsmethode
+/– Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
+/– Gewinne/Verluste aus der Reklassifizierung von zuvor zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
+/– Gewinne/Verluste aus der Reklassifizierung von zuvor erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Wertminderungsaufwand auf finanzielle Vermögenswerte (saldiert um die Rücknahme vormals erfasster Wertminderungsaufwendungen/Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte)
+ sonstige Finanzerträge
- Finanzierungsaufwendungen
+/- Finanz- und Beteiligungsergebnis*)
- Steueraufwand
= Ergebnis nach Steuern (vor Aufgabe von Geschäftsbereichen)*)
+/– Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (IAS 1.82 ea))
= Periodenergebnis
davon auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Periodenergebnis entfallend

davon auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens am Periodenergebnis entfallend

*) Die Angabe dieser Zwischensumme ist freiwillig.

**) im separaten IFRS-Einzelabschluss einschließlich des Equity-Ergebnisses aus Tochterunternehmen (vgl. hierzu Rz. 92)

Abb. 1: Muster-Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung bzw. des GuV-Abschnitts der Gesamtergebnisrechnung

[1] Vgl. Price/Waterhouse/Coopers, Understanding IAS, 3. Aufl. 2002, Kap. 1 Rz. 84.
[2] Vgl. Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards, Abschn. 7 Rz. 170, Stand: 8/2002.
[3] Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS/IFRS, 6. Aufl. 2009, S. 459.
[4] Vgl. IAS 1.99 ff.
[5] Zusätzliche Anforderungen, die hier nicht dargestellt sind, können sich aus branchenspezifischen Anforderungen ergeben. Z. B. im Falle preisregulierter Aktivitäten ist ein GuV-Posten aufzunehmen, welcher die Auswirkungen der Entwicklung der abgegrenzten Ausgaben aufnimmt. Vgl. IFRS 14.23.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge