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Gewerbesteuer: Übersicht zur Berechnung und zur Berechnung der zugehörigen Rückstellung

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
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Zusammenfassung

 
Überblick

In diesem Beitrag finden Sie eine komprimierte Darstellung der Berechnung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerrückstellung, die bei bilanzierenden Unternehmen zu bilden ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 7, § 8, § 9, § 10, § 10a, § 11, § 14, § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

§ 4 Abs. 5b, § 35 Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 121a, § 133 Bewertungsgesetz (BewG)

§ 20 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV)

R 10a Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR)

1 Gewerbesteuer: So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Gewerbesteuer wird berechnet aus

  • dem Gewinn aus Gewerbebetrieb,
  • den Hinzurechnungen,
  • den Kürzungen,
  • der Verrechnung von Verlusten aus den Vorjahren,
  • einem evtl. Freibetrag,
  • der Gewerbesteuermesszahl und
  • dem Hebesatz.
 
  Gewinn aus Gewerbebetrieb § 7 GewStG
  Hinzurechnungen (I)   Summe § 8 Nr. 1 Buchst. a – Buchst. f GewStG
  Freibetrag – 200.000 EUR[1]  
  Differenz = Rest (minimal 0 EUR)  
  Ansatz × 25 %  
+ Hinzurechnungsbetrag (I) =    
+ Hinzurechnungen (II) § 8 Nr. 4, Nr. 5, Nr. 8 – 10, Nr. 12 GewStG
– Kürzungen § 9 GewStG
= Gewerbeertrag § 7 Satz 1 und § 10 GewStG
– Gewerbeverlust § 10a GewStG
= Zwischensumme (abgerundet auf volle 100 EUR) § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG
– Freibetrag: Natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 EUR § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG
    Kapitalgesellschaften 0 EUR
    Bestimmte juristische Personen 5.000 EUR
= Gewerbeertrag nach Freibetrag  
× Steuermesszahl 3,5 % § 11 Abs. 2 GewStG
= Gewerbesteuermessbetrag § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 und § 14 GewStG
× Hebesatz (Prozentzahl der Gemeinde) § 16 GewStG
= Gewerbesteuer  

Tab. 1: Berechnungsschema Gewerbesteuer

[1] bis einschl. Erhebungszeitraum 2019 – 100.000 EUR

2 Wie der Gewerbeertrag berechnet wird

2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Eink...

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