Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Veräußerungsgewinn
  • Veräußerungsverlust
  • Abschreibungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 2315 4855   Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) 2310 6895   Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)
Pkw 0320 0520   Pkw

So kontieren Sie richtig!

Beim Verkauf eines Firmenfahrzeugs ist der Veräußerungserlös zu buchen. Gleichzeitig wird der Buchwert des Fahrzeugs als Aufwand (Anlagenabgang) erfasst. Die Veräußerung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze ausführt. Es spielt keine Rolle, ob bei der Anschaffung ein Vorsteuerabzug möglich war oder nicht. Erzielt der Unternehmer beim Verkauf eines Firmen-Pkw einen Veräußerungsgewinn, erfolgt die Buchung auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlangen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315/4855 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Pkw" 0320/0520 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)

an Pkw

Erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsverlust, erfolgt die Buchung auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)" 2310/6895 (SKR 03/04).

Den erzielten Erlös bucht der Unternehmer im Falle eines Veräußerungsgewinns auf das Konto "Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)" 8820/4845 (SKR 03/04) und im Falle eines Veräußerungsverlusts auf das Konto "Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust)" 8801/6885 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz bei Buchgewinn:

Bank

an Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)

 

Buchungssatz bei Buchverlust:

Bank

an Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust)

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf des Firmen-Pkw mit Buchgewinn

Herr Huber hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw für 30.000 EUR erworben, den er am 30.6. des laufenden Jahres für 10.000 EUR verkauft. Den Buchwert auf den Zeitpunkt des Verkaufs zum 30.6. ermittelt er wie folgt:

 
Anschaffungskosten 30.000 EUR
Abschreibung für 4 Jahre (5.000 EUR × 4 =) 20.000 EUR
Abschreibung bis zum 30.6. (5.000 EUR : 12 × 6 =)  2.500 EUR
Buchwert am 30.6. 7.500 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2315/4855 Anlagenabgänge Sachanlagevermögen (bei Buchgewinn) 7.500 0320/0520 Pkw 7.500
1200/1800 Bank 10.000 8820/4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 10.000

3 So wird bei einem erzielten Veräußerungsverlust gebucht

 
Praxis-Beispiel

Verkauf eines Firmen-Pkw mit Veräußerungsverlust

Herr Huber hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw ohne Vorsteuerabzug für 30.000 EUR erworben, den er am 30.6. des laufenden Jahres für 5.000 EUR verkauft. Den Buchwert auf den Zeitpunkt des Verkaufs zum 30.6. ermittelt er wie folgt:

 
Anschaffungskosten 30.000 EUR
Abschreibung für 4 Jahre (5.000 EUR × 4 =) 20.000 EUR
Abschreibung bis zum 30.6. (5.000 EUR : 12 × 6 =)  2.500 EUR
Buchwert am 30.6. 7.500 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2310/6895 Anlagenabgänge Sachanlagevermögen (bei Buchverlust) 7.500 0320/0520 Pkw 7.500
1200/1800 Bank 5.000 8801/6885 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust) 5.000
 
Praxis-Tipp

DATEV-Anwender: Automatikkonten

Die Konten 8820/4845 und 8801/6885 sind Automatikkonten, sodass sich die gesonderte Buchung der Umsatzsteuer erübrigt.

4 Änderung der Verwendung des Pkw vor der Veräußerung

Wurde ein Pkw angeschafft und aufgrund seiner Nutzung zu 100 % dem Betriebsvermögen zugeordnet, kann zum Zeitpunkt des Erwerbs der Vorsteuerabzug zu 100 % geltend gemacht werden.

Kommt es im Rahmen der Nutzung des Pkw zu Veränderungen bei den Ausgangsumsätzen des Unternehmers, weil er z. B. statt – wie bisher – zu 100 % steuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielte, nur noch zu 60 % steuerpflichtige und zu 40 % nicht steuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielt, hat er eine Korrektur der Vorsteuer für den Pkw vorzunehmen.[1]

Aus den laufenden Kosten für den Pkw kann der Vorsteuerabzug ebenfalls nur noch zu 60 % vorgenommen werden. Kommt es nun, nach der Veränderung der Verhältnisse der steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Umsätze (vorher 100 % : 0 %, nachher 60 % : 40 %), zu einer Veräußerung des Pkw, unterliegt der Veräußerungserlös ebenfalls nur noch zu 60 % der Umsatzsteuer. 40 % des Veräußerungspreises unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

 
Hinweis

Vereinfachung bei der Vorsteuerberichtigung

Ggf. kann von einer unterjährigen Korrektur der Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw abgesehen werden. Die Grenzen für die Vereinfachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann § 44 UStDV entnommen werden.

 
Praxis-Beispiel

Vorsteuerkorrektur in der Umsatzsteuererklärung

Der Schönheitschirurg Schwan erzielt mit seinen Schönheitsoperationen ausschließlich steuerpflichtige Umsätze. Im März 01 erwirbt er einen betrieblichen Pkw fü...

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