Entscheidungsstichwort (Thema)

Zoll

 

Tenor

Das Verfahren wird nach Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage vorgelegt:

„Ist Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in der von 1990 bis 1995 geltenden Fassung dahin auszulegen, daß die Datenübertragung, wie sie mit den in den Gründen näher beschriebenen Netzwerkkarten vorgenommen werden kann, nicht als eigene Funktion, sondern als Datenverarbeitung anzusehen ist, so daß diese Waren in die Position 8473 einzureihen sind?”

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.

 

Tatbestand

I.

Die Klägerin (Klin) wendet sich gegen die Anforderung von Zoll durch den Beklagten (Bekl), weil sie der Auffassung ist, die von ihr eingeführten Netzwerkkarten seien in die Position 84.73 der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit nicht in die vom Bekl angenommene Position 85.17 KN einzureihen.

Die Klin führte von Juli 1990 bis Mai 1995 in großem Umfang vorwiegend aus den USA, aber auch aus anderen Drittländern sogenannte Netzwerkkarten ein und ließ sie zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, wobei sie die Ware bis auf die angefochtenen Steueranmeldungen (Sammelzollanmeldungen) als „elektronische Schaltungen, ausschließlich als Teile für Computer der Code-Nr. 8471 verwendbar (Cards)” unter der Codenummer 8473 3000 0900 des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs (DGebrZT) anmeldete.

Bei den Netzwerkkarten handelt es sich um bedruckte Schaltungen bestehend aus einer Epoxidharzplatte, auf der in Schichttechnik entsprechende Leiterbahnen aufgebracht und die mit aktiven und passiven Bauelementen bestückt worden waren. Die Netzwerkkarten weisen grundsätzlich keine Modulations- oder Demodulationselemente auf. Die Netzwerkkarten sollen in PC's als Steckkarten eingebaut werden, um lokale Computernetzwerke (local area network = LAN) der Systeme Arcnet, Ethernet und Token-Ring betreiben zu können. Dabei weisen sie für den Einbau in PC's Kontaktleisten in der Form eines 8-bit-, 16-bit- oder 32-bit-Steckplatzes auf. Auf der Ausgangsseite weisen die Netzwerkkarten Buchsen für das jeweilige System und die jeweilige Kabelart auf, nämlich für Koaxkabel, abgeschirmte und nicht abgeschirmte Kupferkabel in der Form zweier verdrillter Kupferleitungen, Glasfaserkabel und Kunststoffaserkabel.

Im LAN, das meist unter Einsatz weiterer Geräte wie Repeater, Bridges, Router, die auch Signale verstärken, Übertragungen in Gebäuden und Gebäudekomplexen von bis zu 4.000 m im Ethernet erlaubt, werden von einem PC des Netzwerks nach Maßgabe der vom Anwender dazu eingegebenen Befehle an einen anderen PC dieses Netzwerks Daten übertragen. Dabei entspricht die Übertragung der Daten auf die Netzwerkkarte aus der Zentraleinheit der der Übertragung anderer Daten aus der Zentraleinheit an andere eingebaute Karten, wie etwa die Grafikkarte.

Nach dem ISO-Standard IS 7498 der International Standards Organisation wird seit 1977 ein Modell für die Differenzierung der Kommunikationsabläufe und der übertragenen Daten hinsichtlich verschiedener Abstraktionsstufen oder Funktionsebenen empfohlen, auf das die LAN-Standards Bezug nehmen und das auf alle Vorgänge im LAN anwendbar ist. Dieses Modell besteht aus sieben hierarchisch streng getrennten Schichten, die jeweils die Dienstleistungen der darunter liegenden Schicht in Anspruch nehmen kann. Die Datenverarbeitungsanwendung auf einem Endsystem im Netz, beispielsweise PC oder Drucker, ist selbst nutzende Instanz der obersten, siebenten Schicht, während die unterste, erste Schicht das Übertragungsmedium, das Kabel, nutzt. Dabei funktioniert der Austausch zwischen zwei Anwendungen auf zwei Endsystemen derart, daß die jeweilige obere Schicht PDUs (Protokolldateneinheiten) an die definierte Schnittstelle der jeweils nächstunteren Schicht übergibt, bis sie von der ersten Schicht über das jeweilige Kabel an die erste Schicht des empfangenden Endsystems gelangen, von wo sie jeweils wieder über die definierten Schnittstellen an die nächsthöheren Schichten weitergegeben werden.

Bei der Übertragung werden nicht nur PDUs der jeweils höheren Schicht, sondern auch noch für die jeweilige Schicht Steuerinformationen gemeinsam mit den PDUs oder unabhängig von ihnen ausgetauscht.

Für LAN-Technologien wird eine Unterteilung der zweiten Schicht in die Medienzugriffsschicht (Media Access Control – MAC – Layer), die Schicht 2a, und die Leitungssteuerungsschicht (Logical Link Control), die Schicht 2b, durchgeführt. Die Medienzugriffsschicht ist für das LAN-spezifische Zugriffsverfahren zuständig, das durch den vom Kabeleinsatz und Netzaufbau abhängigen Standard nach IEEE 802.x vorgegeben ist. Das Zugriffsverfahren für Ethernet-LANs im Standard IEEE 802.3 erfolgt nach der CSMA/CD-Methode (Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection), die es erlaubt, daß sich mehrere Stationen ein gemeinsames Übertragungsmedium teilen können. Um übertragen zu können, wartet eine Station eine Pause auf dem Medium ab, i...

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