Normenkette

GrStG § 33 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 26.02.2007; Aktenzeichen II R 5/05)

BFH (Beschluss vom 13.09.2006; Aktenzeichen II R 5/05)

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 13.09.2006; Aktenzeichen II R 5/05)

 

Tenor

Der Senat schließt sich der Auffassung des vorlegenden II. Senats des Bundesfinanzhofes an, dass ein Grundsteuerlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1825356

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