Die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen nach HGB mit seinen jüngsten Änderungen sowie die aus der Zinsschmelze resultierenden Herausforderungen haben große Auswirkungen auch auf das Controlling. Für die Darstellung von Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der Möglichkeit zur Saldierung mit bestimmten Vermögensgegenständen sowie aus den Einschätzungsspielräumen bei den Trendannahmen und den eingeräumten Wahlrechten große Gestaltungsmöglichkeiten, die vom Controlling zu überwachen sind. Da die Einschätzungsspielräume voll auf die GuV durchschlagen und andere handelsrechtliche Wahlrechte kaum zur Verfügung stehen, dürften diese in der Praxis intensiv zur Bilanzpolitik genutzt werden. Um dies zumindest etwas einzuschränken, wäre als Ausgestaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bzw. zur internen Handhabung zu empfehlen, die Ermittlung der Prämissen bezüglich der Trendannahmen an die des Abzinsungssatzes anzulehnen. Wenn der Zinsanstieg nur geglättet übernommen werden kann, kann es zu ungewollten volatilen Ergebnissen kommen, wenn die steigenden Lohn- und Gehaltserwartungen ungeglättet übernommen würden. Somit sollte auch für die Trendannahmen die Glättung in einem 10-Jahresrahmen vorgenommen werden.

Problematisch bleibt die erfolgswirksame Erfassung der Prämissenänderungen nach HGB bzw. die erfolgsneutrale Erfassung nach IAS 19. Hier sollte intern - zumindest bei kurzfristigem Betrachtungszeitraum - eine Aufteilung der Effekte in vom Management zu vertretende und eher nicht zu vertretende und damit zu neutralisierende Effekte vorgenommen werden. Zudem muss auf die Auswirkungen der gesplitteten Erfassung im Betriebs- und Zinsergebnis geachtet werden, was Anpassungen an Performance-Messungs- und Anreizsystemen implizieren kann.

Durch die Zinsschmelze ergeben sich zudem große Fragen hinsichtlich der tatsachengemäßen Abbildung der Pensionsverpflichtungen in der Bilanz. Derzeit sind in HGB-Abschlüssen stille Lasten in diesen Positionen von ca. 25 % zu vermuten.

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