Schlagwörter
Gewerbesteuermessbetrag, Erweiterte Kürzung, Kapitalvermögen
Rechtsfrage (Thema)
Gewerbesteuermessbetrag für 2016:
Beschränkten sich über die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken hinausgehende Tätigkeiten, welche teilweise darin bestanden, planmäßig Tochtergesellschaften zu gründen, mit Grundstücken auszustatten und zu verkaufen, auf die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen oder handelte es sich dabei um kürzungsschädliche gewerbliche Tätigkeiten?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 15; GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 1-2; AO § 14
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.09.2023; Aktenzeichen 8 K 8162/21) |
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