Schlagwörter

Grunderwerbsteuer, Eigentumswohnung, Herstellung, Gegenleistung

 

Rechtsfrage (Thema)

Stellt die nachträglich mit dem Bauträger getroffene Vereinbarung über Sonderleistungen -abweichend der bisherigen Baubeschreibung (Bodenbelag, Badausstattung, Türen)- nach Erwerb einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Bremen (Urteil vom 09.08.2021; Aktenzeichen 2 K 77/21 (1))

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