Schlagwörter
Grunderwerbsteuer, Eigentumswohnung, Herstellung, Gegenleistung
Rechtsfrage (Thema)
Stellt die nachträglich mit dem Bauträger getroffene Vereinbarung über Sonderleistungen -abweichend der bisherigen Baubeschreibung (Bodenbelag, Badausstattung, Türen)- nach Erwerb einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Bremen (Urteil vom 09.08.2021; Aktenzeichen 2 K 77/21 (1)) |
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