Leitsatz (amtlich)

Dem Großen Senat werden nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Können Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken Betriebsausgaben sein, wenn mit der Reise a) programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, b) außerhalb des Gruppenprogramms ein Privataufenthalt des Steuerpflichtigen verbunden wird, wobei die Informationsreise (1 a) auch ohne diesen privaten Reiseteil (1 b) unternommen worden wäre? 2. Sind im Falle der Bejahung der Rechtsfrage zu 1 b) die Gesamtkosten der Reise in der Weise aufzuteilen, daß nur die durch den privaten Reiseteil veranlaßten Mehrkosten von der Berücksichtigung als Betriebsausgaben ausgenommen werden?

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 72511

BStBl II 1978, 52

BFHE 1978, 320

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