Zu Streitfällen führt oft die Abgrenzung zwischen Erst-/Haupt- und Zweitwohnung. In diesem Fall trägt die Gemeinde die Beweislast dafür, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt.

In erster Linie wird die Abgrenzung nach dem Melderecht vorgenommen. Zweitwohnung ist damit jede Wohnung, die nicht als Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne angemeldet ist. Die Beweislast dagegen dafür, dass die Zweitwohnung ausschließlich der Kapitalanlage dient und damit steuerfrei ist, trägt der Wohnungseigentümer und nicht die Gemeinde.

Entscheidend für die Bewertung als Zweit- oder Erstwohnung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Beginns eines jeden Steuerjahrs.

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