Rz. 60

In den derzeit von der Europäischen Union (EU) übernommenen IFRS bestehen zwar mit IAS 20, SIC-10 sowie IAS 41.34 ff. explizite Vorschriften zur Erfassung und Darstellung öffentlicher Beihilfen. Dennoch erachtet das IASB schon seit geraumer Zeit insbesondere IAS 20 als überholt und zugleich inkonsistent mit den einschlägigen Vorgaben seines Rahmenkonzepts (conceptual framework),[1] weshalb eine zeitnahe Überarbeitung jenes Standards geboten, gar unumgänglich erschien. Nevertheless, the "project has been deferred since February 2006 [...]. The Board will continue to monitor progress in other related projects to determine the appropriate timing for activating work on the project."[2] Die Arbeiten an besagtem Projekt ruhen mithin derzeit (weiterhin). Wann das Projekt fortgesetzt wird, ist völlig offen; in absehbarer Zeit dürfte damit jedenfalls nicht zu rechnen sein. Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass für rein private Zuwendungen demgegenüber gegenwärtig keinerlei explizite Abbildungsnormen existieren.

[1] Vgl. IASB, (Deferred) Project: Government Grants, 2010, abrufbar unter: http://archive.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Government-Grants/Pages/Government-Grants.aspx (Stand: 30.9.2020).
[2] Vgl. IASB, Amendments to IAS 20 "Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance", 2010, S. 2 ff. ((auch Zitat); abrufbar unter: http://archive.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Government-Grants/Documents/GovernmentGrantSummary0710.pdf (Stand: 30.9.2020)).

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