Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigste Art von Prüfung zumindest bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen sein, bei denen sich der Buchungsstoff noch in einer angemessenen Zeit erfassen und bewerten lässt.

Einzelfallprüfungen können etwa sein:

  • die Einholung von Saldenbestätigungen und deren Abgleich mit den Konten; eine besondere Bedeutung kommt hierbei den Bankbestätigungen zu, die regelmäßig von allen Kreditinstituten eingeholt werden müssen, mit denen das Unternehmen in einer Beziehung steht,
  • rechnerische Prüfungen,
  • Belegprüfungen,
  • Teilnahme an Inventuraufnahmen mit Stichprobenziehung,
  • Prüfung der rechtlichen oder steuerlichen Verhältnisse.
 

Stichprobenprüfung

Von besonderer Bedeutung ist, dass eine Prüfung nahezu ausschließlich in Stichproben erfolgt. Angesichts der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ist eine vollständige Prüfung auch kaum denkbar.

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