Die Bundesanstalt unterrichtet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde über
1. |
ihren Überprüfungs- und Bewertungsprozess nach § 47, |
2. |
die Methode für den Erlass von Entscheidungen gemäß den §§ 56 bis 58 und |
3. |
den Umfang der nach § 83 festgelegten Sanktionen. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen