Geldstrafen sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Abziehbar sind jedoch Kosten des Strafverfahrens, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht, sowie Wiedergutmachungsleistungen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen