Kommentar

Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Umsatzsteuer befreit.

Derzeit erfolgt eine gesetzliche Anpassung des Investmentsteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes an das Kapitalanlagegesetzbuch durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz.

Die Finanzverwaltung hat – nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 26.6.2013 die Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zunächst vertagt hatte – klargestellt, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG weiterhin auf die Verwaltung von Investmentvermögen i. S. d. Investmentgesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung anzuwenden ist. Dies gilt auch für die Verwaltung von Investmentvermögen, die nach dem 21.7.2013 aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in dieser Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 18.7.2013, IV C 1 - S 1980-1/12/10011/IV D 3 - S 7160-h/12/10001, BStBl 2013 I S. 899

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