- Der Wechsel ist sowohl in der Bilanz als auch im Inventar auszuweisen.
- Buch- und bilanzmäßig müssen Sie Besitzwechsel und Schuldwechsel auseinanderhalten.
- Sie müssen gezogene Besitz- und Schuldwechsel ab dem Zeitpunkt bilanzieren, ab dem der Bezogene den Wechsel akzeptiert hat.
- Bei Warenwechseln bewirkt der abgezogene Diskont eine Entgeltminderung.
- Soweit Sie Ihren Kunden mit einem Diskont belasten, ist dies wie das Hauptgeschäft umsatzsteuerpflichtig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen