Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:
Art der Beitragsleistung | Nachweis durch |
---|---|
Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung einschließlich des nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils | die Lohnsteuerbescheinigung |
Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit | eine Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers oder der Künstlersozialkasse |
Freiwillige Beiträge | eine Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers |
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen | die Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers |
Freiwillige Zahlung von Beiträgen zum Auffüllen von Rentenanwartschaften, die durch einen Versorgungsausgleich gemindert worden sind[1] | eine besondere Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers |
Freiwillige Zahlung von Beiträgen im Zusammenhang mit einer Abfindung für Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung[2] | eine besondere Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen