Nach erstmaliger erfolgreich abgeschlossener Anmeldung können die vorhandenen und zur Person des Steuerpflichtigen gespeicherten Bescheinigungen abgerufen werden. Die Daten, die frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung stehen, können jederzeit und wiederholt eingesehen werden. Mit der Registrierung entsteht keine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung, theoretisch kann der Steuerpflichtige es auch beim Einsehen seiner Daten belassen.

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