Die Aufrechnungserklärung ist bedingungs- und befristungsfeindlich.[1] Allerdings ist es zulässig, innerhalb eines Prozesses hilfsweise aufzurechnen, sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die bestrittene Forderung besteht, da es sich hier um eine Rechtsbedingung (ob die bestrittene Forderung besteht, steht objektiv fest und ist lediglich vom Gericht festzustellen) und nicht um eine echte Bedingung handelt.[2]
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