Der Verzicht auf die Rückzahlung eines gewährten Darlehens durch den Gesellschafter stellt eine verdeckte Einlage dar, soweit nicht ausnahmsweise eine betriebliche Veranlassung gegeben ist. Die Bewertung erfolgt auch hier grundsätzlich mit dem Teilwert, der i. d. R. dem Nennwert des Darlehensbetrags entspricht.

 
Praxis-Beispiel

Darlehensverzicht als verdeckte Einlage

Der Gesellschafter A ist an der B-GmbH mehrheitlich beteiligt. Im Jahr 03 gewährt er der Gesellschaft ein Darlehen, das in der Folgezeit angemessen verzinst wird. Tilgungen sind nicht zu leisten. Am 30.6.06 verzichtet A auf die Rückzahlung des Darlehens. Die B-GmbH bucht den Darlehensverzicht als außerordentlichen Ertrag.

Fehlen betriebliche Gründe – was i. d. R. der Fall ist – ist der Darlehensverzicht im Gesellschaftsverhältnis begründet und führt zu einer verdeckten Einlage. Das Handelsbilanzergebnis ist deshalb steuerlich um den Wert der verdeckten Einlage zu korrigieren. Steuerrechtlich ist das Einkommen zu kürzen, ein entsprechender Zugang ist im Einlagekonto anzusetzen.

Problematisch wird die Bewertung der verdeckten Einlage, wenn die Kapitalgesellschaft das Darlehen nicht oder nicht mehr voll zurückzahlen kann und somit der Darlehensanspruch des Gesellschafters nicht mehr voll werthaltig ist. In diesem Fall entspricht der Nennwert nicht mehr dem Teilwert, dem auch in diesen Fällen der Vorrang zu gewähren ist.[1]

 
Praxis-Beispiel

Darlehensverzicht

Der Gesellschafter A ist an der B-GmbH mehrheitlich beteiligt. Im Jahr 01 gewährt er der Gesellschaft ein Darlehen, das in der Folgezeit angemessen verzinst wird. Tilgungen sind nicht zu leisten. Im Jahr 02 gerät die GmbH jedoch in eine finanzielle und wirtschaftliche Krise. Im Jahr 03 verzichtet A deshalb auf die Rückzahlung des Darlehens. Im Zeitpunkt des Darlehensverzichts hätte A nicht mit einer Rückzahlung des Darlehens rechnen können (kapitalersetzendes Darlehen i. S. v. § 32a GmbHG).

Wie im vorangegangenen Beispiel liegt im Verzicht auf den Darlehensanspruch durch A eine verdeckte Einlage, da er im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Der Teilwert der Darlehensforderung, mit dem die verdeckte Einlage zu bewerten ist, entspricht im vorliegenden Fall einem Betrag von 0 EUR.

Die außerbilanzielle Zurechnung der verdeckten Einlage beträgt 0 EUR, sodass im Ergebnis bei der GmbH ein Ertrag von 50.000 EUR verbleibt. Der Zugang im steuerlichen Einlagekonto beträgt ebenfalls 0 EUR.

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